Allergeninformationsverordnung - tritt per 13.12.2014 in Kraft
Mit 13. Dezember 2014 müssen die Regelungen der EU-Lebensmittelinformationsverordnung umgesetzt werden. Diese gibt an, dass auch bei unverpackten Lebensmitteln über allergene Inhaltsstoffe informiert werden muss. Für die Schulung der Mitarbeiter gibt es Übergangsfristen, Kennzeichnung und Dokumentation müssen ab 14. Dezember 2014 verfügbar sein.
Unter Downloads/Verordnungen sind das Bundesgesetzblatt, die EU-Verordnung Nr. 1169/2011 und eine FAQ-Broschüre vom Gesundheitsministerium zum Downloaden. Bei der EU-Verordnung Nr. 1169/2011 ist die Seite 43 (Anhang II) interessant. Weiters sind dort die Leitlinie für die Schulung und die Leitlinie zur Allergenverordnung zum Downloaden.
Es kann auch eine mündliche Auskunft geben werden.
Jene Personen, die für die Behandlung der Anfragen von Kundinnen/Kunden bzw.Gästen zur Allergeninformation bestimmt wurden, sind schulungspflichtig. Jede schulungspflichtige Person hat die Schulung mindestens alle 3 Jahre zu wiederholen. Die Schulungen können durch interne (z. B. Verantwortliche für Lebensmittelsicherheit, Bereichsverantwortliche, Betriebsinhaber) oder externe Expertinnen/Experten durchgeführt werden. Expertinnen/Experten müssen über entsprechendes Fachwissen zu den im Pkt. 2 festgelegten Themen verfügen und in der Lage sein, die Schulungsinhalte zu vermitteln. Die Lebensmittelunternehmerin/der Lebensmittelunternehmer oder eine von ihm beauftragte Person hat dafür Sorge zu tragen, dass Nachweise über die erfolgten Schulungen im Betrieb aufliegen und mindestens 3 Jahre aufbewahrt werden. Die Dokumentation kann analog zur Leitlinie Personalschulung durchgeführt werden.
Kurse bietet derzeit das WIFI Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und die Wirtschaftskammer Kärnten an. Die anderen WIFIs sind derzeit in Ausarbeitung. Somit sind die Kurse auf der WIFI-Homepage noch nicht zu finden. Nach Auskunft von WIFI Tirol und Vorarlberg (Frau Gieslbrecht) wird es zwei Arten von Fortbildung geben. Einerseits für den Handel (weniger umfangreich) und andererseits für die Gastronomie (umfangreicher).